Vertragsbedingungen zum Belegungsvertrag für Schulklassen und Gruppen

  1. Anmeldung
    Mit  der  Buchungsbestätigung  durch  den  Reiterhof  Fraunholz  gelten  auch  die  hier  aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Absprachen zu dem Belegungsvertrag und den Vertragsbedingungen haben keine Gültigkeit. Für alle zusätzlichen Vereinbarungen ist eine schriftliche Bestätigung des Reiterhofes Fraunholz erforderlich.
  1. Belegung
    Die angemeldete Teilnehmer / Teilnehmerinnenzahl an Freizeiten, Lehrgängen, Seminaren, etc. kann bei einer Belegung des Hauses geringfügig unter- bzw. überschritten werden (höchstens jedoch bis zu 10 %). Verringert sich aber die in der Buchungsbestätigung festgelegte Teilnehmer- / Teilnehmerinnenzahl um mehr als fünf Anmeldungen, so werden pro weitere Person und Tag 70 % Ausfallersatz durch den Reiterhof Fraunholz berechnet.
  1. Vollständiger Rücktritt
    Der  Vertragspartner  /  die  Vertragspartnerin  hat  den  Rücktritt  von  der  beabsichtigten  Belegung unverzüglich dem Reiterhof Fraunholz schriftlich mitzuteilen! Erfolgt ein solcher Rücktritt bis 6 Monate vor Antritt der Belegung, so wird lediglich eine Gebühr in Höhe von
    6 Monate bis 3 Monate vor Beginn:
    30 % der Vollpensionskosten pro Tag u. Pers.
    ab 2 Monate vor Beginn:
    50 % der Vollpensionskosten pro Tag und Pers.
    Reist der Vertragspartner / die Vertragspartnerin nicht an ohne den Reiterhof Fraunholz vorher zu informieren:
    75 % der Vollpensionskosten pro Tag und Person.
  1. Zahlungsbedingungen

Wir verlangen keine Anzahlung.
Die endgültige Abrechnung erfolgt bei Abreise. Eine Veränderungen bis 10 %  bei  der  Teilnehmerzahl  nach  unten  (auch  kurzfristig  durch  Krankheit)  wird  entsprechend berücksichtigt und nicht verrechnet. Es werden für angereiste Teilnehmer, die vorzeitig abreisen der komplette Betrag in Rechnung gestellt.

  1. Unterbringung und Verpflegung

Die  Unterbringung  erfolgt  in  Mehrbettzimmern  (2  bis  6  Personen),  die  Begleitpersonen  erhalten Einzelzimmer.
Im   Vollpensionspreis   sind   täglich   vier   Mahlzeiten   (Frühstück,   Mittagessen,   Kaffeetrinken   und Abendessen) enthalten. Getränke sind ganztägig zur freien Verfügung.

  1. Unfälle, Schäden, Haftung

Der Reiterhof Fraunholz haftet nicht für Unfälle, Diebstähle, Verluste, Beschlagnahme durch amtliche Eingriffe und Sachschäden, die während des Aufenthaltes eintreten, soweit diese Haftungseinschränkungen gesetzlich ausgeschlossen sind.
Der Beleger / die Belegerin haftet für Schäden, die durch einzelne Teilnehmer / Teilnehmerinnen oder die Gruppe selbst während des Aufenthaltes auf dem Reiterhof Fraunholz verursacht worden sind.

  1. Versicherungsschutz
    Der   Reiterhof   Fraunholz   hat   eine   umfassende   Betriebs-Haftpflichtversicherung,   sowie   eine Fremdreiterhaftpflicht-Versicherung beim Umgang mit den Pferden und für die Reitteilnehmer abgeschlossen.
  1. Hausordnung
    Die Benutzung des Schwimmbads und der Gartenanlage ist zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr erlaubt.
    Es besteht ein generelles Rauchverbot in allen Räumlichkeiten, Garten und Stallgebäuden des Reiterhofs Fraunholz.
    Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und die Vertragsbedingungen sind vom Gruppenleiter /von der Gruppenleiterin unbedingt einzuhalten.
    Die überlassenen Räume müssen ordnungsgemäß (besenrein) hinterlassen werden.
  2. Hinweis zu Förderprogrammen („Startchancen-Programm“ / „Lernen mit Rückenwind“)

    Hinweis für Schulen und Bildungsträger:
    Über die Förderprogramme „Startchancen-Programm“ und „Lernen mit Rückenwind“ können ausschließlich die pädagogischen Unterrichtseinheiten und Förderangebote auf dem Reiterhof Fraunholz abgerechnet werden, die der sozial-emotionalen Förderung von Kindern und Jugendlichen dienen.
    Nicht förderfähig sind alle weiteren Bestandteile einer Klassenfahrt wie:

    • Unterkunft und Verpflegung,

    • An- und Abreise,

    • Freizeit- oder Rahmenprogramme.

    Diese Leistungen können nur außerhalb der Förderprogramme durch die Schule oder andere Träger finanziert werden.

    Wenn Schulen im Rahmen der genannten Programme Angebote buchen, wird die Abrechnung daher nur für die förderfähigen Unterrichtseinheiten erstellt.
    Für Unterbringung, Verpflegung und sonstige Leistungen erfolgt eine separate Abrechnung.

Wir freuen uns auf eine gemeinsame Reitfreizeit.

Elfi Fraunholz und das Reiterhofteam.

(Stand 10. 2025)